Öffentliche Graffitiwände

Antrag auf öffentliche Graffitiwände

Wir, der Jugendrat Ansbach, beantragen die Freigabe öffentlicher Graffitiwände.


Begründung:

Schon seit einiger Zeit mangelt es dem Stadtbild Ansbachs an jugendlichem Flair. Die Spanplattengraffitis am Gebhardt-Haus bröckeln, sind bereits teilweise von der Fassade gefallen, die Gemälde/ Graffiti in der Bahnhofsunterführung sind überstrichen worden und auch an anderen Stellen fehlt der Stadt die jugendliche Note. Graffiti-Kunstwerke tragen zu einem künstlerisch ansprechenderen und individuelleren Stadtbild bei. Darüber hinaus sind sie eine Form der gesellschaftlichen Teilhabe. Sie dienen als demokratisches Mittel der Meinungsäußerung und werden dennoch vielerorts von politischen Parteien und Medien problematisiert.

Graffitis im Stadtbild keinen Platz zu geben, fördert einerseits Vandalismus und verbietet der Jugend vor allen Dingen in gewisser Weise das Wort. Eine Stadt ist ein öffentlicher Raum, der unserer Meinung nach nicht allein durch Werbeplakate, sondern vor allem durch seine Bewohner*innen gestaltet werden sollte.


Vorschlag:

In einem ersten Schritt schlagen wir die Wiederfreigabe der Rampenflächen des aktuellen Skateplatzes und die Freigabe anderer Flächen vor. Ein Beispiel hierfür wäre die der Bundesstraße zugewandte Seite der Mauer der ehemaligen Kegelbahn bzw. des jetzigen HSG-Schießstandes in der Residenzstraße. Darüber hinaus bietet es sich an, in die Baupläne des künftigen Skateplatzes eine Graffitiwand zu integrieren, die auch dem Schallschutz dienen könnte.

Für das legale Sprayen im öffentlichen Raum schlagen wir die in anderen Städten üblichen Regeln vor:

  • Freigegebene Flächen sind durch Schilder an den Bauwerken gekennzeichnet.
  • Dritte Personen dürfen beim Passieren der Graffitiwände nicht behindert werden.
  • Extremistische und jugendgefährdende Äußerungen und Symbolik sind nicht erlaubt.
  • Der Boden im Umfeld der freigegebenen Wände muss sauber bleiben und Abfälle (leere Dosen etc.) müssen eigenständig entsorgt werden.
  • Außerhalb der freigegebenen Flächen ist das Sprayen an öffentlichen und privaten Einrichtungen verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

Wir bitten darum, den Antrag zu beschließen, Mittel für eine besprühbare Schallschutzwand am neuen Skateplatz im Haushalt einzustellen und die zuständigen Ämter mit der Umsetzung bzw. Genehmigung zu beauftragen.

 

Mit besten Grüßen

I.A. des Jugendrats

Assia Rizk

(FSJ-Leistende, Kommunale Jugendarbeit Ansbach)