Öffentlicher Grillplatz

Antrag auf einen öffentlichen Grillplatz

Wir, der Jugendrat Ansbach, beantragen einen öffentlichen Grillplatz in fußläufiger Entfernung zum Stadtzentrum.


Begründung:

Die gegenwärtige Situation in Ansbach ist problematisch, da es außer am Spielplatz am Zeilberg, der sich nicht in Zentrumsnähe befindet, keinen öffentlichen Grillplatz gibt. Zwar hat man am Zeilberg die Möglichkeit zu Grillen, allerdings ist die Anzahl der Grills auf einen limitiert. Andere Städte haben eine deutlich bessere Grillplatzsituation, da sie öffentliche Grillplätze in Zentrumsnähe bieten und diese deshalb auch gut genutzt werden, wie z.B. das Pegnitztal in Nürnberg und die Himmelspforte in Würzburg. Durch einen öffentlichen Grillplatz und somit einen weiteren Treffpunkt für alle Ansbacher/-innen würde die Lebensqualität in Ansbach steigen.

Eine Befragung des Jugendrates „Wie findest Du Ansbach?“ im Sommer 2018 brachte folgendes Ergebnis: 339 Personen von 1228 Befragten wünschten sich in Ansbach einen Grillplatz. Nicht nur in der Umfrage stößt das Thema „Grillplatz“ auf Zustimmung, auch wurde ein Schülerprojekt der FOS Ansbach im Januar 2018 zu diesem Thema vorgestellt.


Vorschlag:

Als Standort für einen Grillplatz in Zentrumsnähe würden wir die Wiese neben dem ehemaligen Stadtstrand, auf der Höhe der Einfahrt von der Residenzstraße zum Brücken-Center (Schöneckerstraße) empfehlen. https://www.google.de/maps/place/Stadt+Strand/@49.3045575,10.5649344,558m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x4798bbc94d9ab081:0x86383bf6d8f1a7a!8m2!3d49.3045635!4d10.5671275

Weiterhin würde sich als Standort auch die Wiese hinter dem Kasernendamm eigenen.

Zum Einen besteht bei beiden Standorten die unmittelbare Nähe zum Rezatparkplatz und dem Brücken-Center. Darüber hinaus knüpft er an zentrale Verkehrsknotenpunkte der Stadt an, wie zum Beispiel den Schlossplatz. Somit ist er durch öffentliche Verkehrsmittel und zu Fuß gut erreichbar.

Ein weiterer Aspekt, der für diesen Standort sprechen würde, ist die Möglichkeit der mit wenig Aufwand verbundenen Überwachbarkeit, da er von allen Seiten gut einsehbar ist. Außerdem würde er nicht unmittelbar an ein Wohngebiet grenzen, so dass es keine Probleme hinsichtlich des Lärmschutzes geben dürfte.


Wir bitten darum den Antrag zu beschließen, die entsprechenden Mittel im Haushalt

bereitzustellen und die zuständigen Ämter mit der Umsetzung zu beauftragen.

 

Mit besten Grüßen

Johannes Kühnl

(FSJ-Leistender Kommunale Jugendarbeit)